Vatertag – Aktion – Kinderschuhe – Sorgerecht – Protest !

Vom „ALTEN" Vatertag (17.Mai 2012) bis zum „NEUEN" Vatertag
(international am 17. Juni 2012)
sammeln wir Kinderschuhe,
aus Protest gegen die Pläne der Bundesregierung,
schon wieder Menschenrechte, Grundgesetz und Kinderrechtskonvention zu ignorieren.
c/o Familieninfotreff e.V.
Senefelder Str. 26
10437 Berlin

Die Brandstifter
Der Autor A. H. Kaltenecker will nicht tatenlos zusehen ....
Er sammelte fundamental-politische Erfahrungen, auch in der Arbeit als Gründer, Mitbegründer und Mitglied regionaler wie bundesweiter Bürgerinitiativen. Darunter Anlaufstellen für Opfer deutscher Behörden- und Justizwillkür. Hieraus erwuchsen hautnahe Erfahrungen mit der politischen Klasse. Besonders fielen dem Autor stets wiederkehrende Verhaltensmuster im Staatsmetier auf: Gleichgültigkeit gegenüber den Problemen der Menschen! Die Diskrepanz zwischen Reden und Handeln! Fehler um keinen Preis revidieren oder eingestehen! Die gewichtigste wie augenscheinlichste Untugend: Ideologie statt Demokratie! Grund genug für einen gesellschaftlich Engagierten wie ihn, sich eingehender mit Deutschlands Polit-Szene zu befassen. Und so versteht sich der Autor heute als kritischer Geist. Als neugieriger Politik- und Medienbeobachter. Als unbequemer Bürger.
Folgende Kaptitel widmen sich den Ursachen einer verfehlten Politik:
„Mann oh Mann ... Schicksal Trennung“.
„Roben, Chaos und Parteilichkeit – Krebsgeschwür Justiz“.
„Deutschlands schrecklichste Behörde ... und morgen verschwindet Ihr Kind“.
„Feminismus – nicht Gleichstellung, sondern Unrecht und Anarchie“.
Strafprozess gegen eine boykottierende Mutter
In einem Scheidungsstreit (Sorgerecht / Umgangsrecht) wird das gemeinsame Kind der Parteien offensichtlich von der Kindesmutter instrumenalisiert.
Sie beantragte zunächst das alleinige Sorge-, respektive Aufenthaltsbestimmungsrecht, erklärte gegenüber dem Vater dann aber überraschend, gegen ein Entgeld i.H.v. 50.000 € die Anträge zurücknehmen zu wollen.
Der Vater, der seit Mitte 2008 praktisch keinen Umgang mehr mit seinem Sohn hatte, läuft seitdem gegen Wände.
Auch die Rolle des JUGENDAMTES in seiner Eigenschaft als "Wächter des Kindeswohls" dürfte in diesem Strafverfahren interessieren. Im Falle einer Verurteilung der Mutter könnte es sich wegen Beteiligung (oder Mittäterschaft, § 25 II StGB) strafbar gemacht haben.
Dies verspricht ein sehr interessantes Strafverfahren zu werden. Jedenfalls wurde ANKLAGE ERHOBEN.
Termin der Hauptverhandlung: Donnerstag, 10. Mai 2012 11:30-14:30
Ort: Justizzentrum Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen
Lesenswert in diesem Zusammenhang: strafbare Unterhaltspflichtverletzung durch den das minderjährige Kind betreuenden Elternteil
Aus:
Anfi Blog juristisches Internet
mit freundlicher Genehmigung
A. Fischer, Rechtsanwalt und CPA (USA)
Pf. 100348
76484 B.- Baden
Der bedrohte Familiengutachter - Pressemitteilung
Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 13:35
KIND IM FOKUS im Januar 2012, Pressemitteilung
Link zur Pressemitteilung 2 vom 12.01.2012
BB/Fis/Gr Der bedrohte Gutachter, der 3. Familiensenat des OLG Brandenburg, das Amtsgericht Potsdam, das Landesverfassungsgericht Brandenburg und die deutsche Elternbewegung
Aktenzeichen 84 Cs 4131 Ds 16733/11 (283/11)
Vorwurf: Bedrohung nach § 241 StGB
Gerichtstermin: Dienstag, 10. Januar 2012, 14.00 Uhr
Amtsgericht Potsdam, Saal 24,
Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam
Vergessen Sie den Bundespräsidenten und seinen langweiligen Hauskredit, dies ist spannender:
Strafprozess oder der Justizposse erster Teil?
Thema: Wollte der Vater den Gutachter erschlagen, bzw. drohte er damit? Oder handelt es sich vielleicht doch um eine eher nicht so richtig ernst zu nehmende, sozial adäquate Äusserung? Wahrnehmung berechtigter Interessen ohne Aussenwirkung?
Besetzung:
Nebenkläger: der familiengerichtliche Gutachter Dr. phil. Michael W., Berlin
Verfahrensleitende Richterin: die ehemalige Familienrichterin, Richterin am Amtsgericht und stellvertretende Vorsitzende des Brandenburgischen Verfassungsgerichts, Frau Kerstin Nitsche
In einer Vielzahl von familiengerichtlichen Verfahren hatte Dr. Michael W. als Gerichtsgutachter in den letzten zwanzig Jahren in Berlin und Brandenburg mit seinen Gutachten die Entscheidungen der Gerichte maßgeblich beeinflusst.
In der Fachwelt ist die Qualität seiner Gutachten umstritten, es werden von Gegengutachtern schwere Mängel gerügt.
Der Gutachter wird dennoch von den Familiengerichten immer wieder erneut eingesetzt. Beim 3. Senat für Familiensachen bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht galt W. als Hausgutachter.
“Die speziellen Kriterien der paranoiden Persönlichkeitsstörung waren ebenfalls gegeben …”
Mit solchen und ähnlich drastischen, wissenschaftlich mager be- und unterlegten, in der Persönlichkeit verletzenden und abwertenden Werturteilen über Eltern, denen der Umgang bzw. die elterliche Sorge mit ihren eigenen Kindern jahrelang vorenthalten worden war und immer noch wird, (wie wir inzwischen besser wissen, jedenfalls z.T. widerrechtlich, gestützt u.a. auf verfassungswidrige deutsche Gesetze) machte sich dieser Gutachter einen Ruf.
Die unaufhaltsame Entwicklung in Richtung auf die Menschenrechte, auch und zwangsweise in Deutschland ist inzwischen dokumentiert in zahlreichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Leider wird das von den Fachgerichten, von den Behörden und vom deutschen Gesetzgeber immer noch kaum zur Kenntnis genommen. Alle warten sie auf die große “Umsetzung”. Vergleiche dazu aus vielen die einschlägigen Entscheidungen des EGMR Görgülü, Zaunegger sowie deren “Umsetzung” durch das Bundesverfassungsgericht, ein halbes Jahr später.
Genauer gesagt: das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung überhaupt nicht umgesetzt, es hat sie lediglich zur Kenntnis genommen. Es tat dann vielmehr so, als bestünde Kontinuität zu seiner eigenen vorherigen - schlicht abwegigen - Rechtsprechung, und hat zwar - insoweit zutreffend - die Verfassungswidrigkeit festgestellt. Die betreffenden Normen des Familienrechts hat es dann aber dennoch nicht für nichtig erklärt. Es hat bekanntlich leider nur ein eigenes gerichtliches Antragsrecht für Väter zur Herstellung der verletzten Chancengleichheit nicht verheirateter Väter geschaffen. Dem deutschen Gesetzgeber wurde dabei noch nicht einmal eine konkrete Frist gesetzt zur Korrektur bzw. Abschaffung der verfassungswidrigen Normen. Mit der Konsequenz, daß, wie bisher, einfach gar nichts geschieht!
Ganz im Gegenteil wird häufig nun die - vollkommen berechtigte - Empörung und die Wut der betroffenen Väter, und auch schon die reine Nichtakzeptanz weiterer Verletzung von Grund- und Menschenrechten in Deutschland von heute durch die Gutachter einseitig und in Verkennung der Sach- und Rechtslage ausgenutzt und ausgewertet, um mit höhnischen und abwertenden Worten angeblich krankhafte Zustände zu belegen. Und um die Betroffenen mit derartigen Methoden erst recht um ihre Rechtspositionen zu bringen. Und manchmal wird die Empörung und die Wut der betroffenen Eltern dann auch so groß, daß sie wirklich zu einem krankhaften Zustand umschlägt. Man (und das kann durchaus auch Frau sein!) lässt sich einfach nichts mehr gefallen.
Im vorliegenden Fall äußerte ein fünffacher Vater, u. a. Dichter, Verfahrensbeistand und Mediator, dem, neben vielen anderen Vätern in derselben Situation, von dem Gutachter eine paranoide Persönlichkeitsstörung einfach mal so eben bescheinigt worden war, im eigenen Fall massive Kritik am Gutachten sowie an der persönlichen Glaubwürdigkeit und Eignung dieses Sachverständigen.
Der 3. Senat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts stoppte daraufhin das seit sechs Jahren andauernde und soeben vom Bundesverfassungsgericht zurückgekommene Sorgeverfahren und forderte den Gutachter zur Stellungnahme auf.
Statt einer Stellungnahme erfolgte Strafanzeige durch den Gutachter. Er fühlte sich durch Formulierungen in der schriftlichen Stellungnahme des Vaters angeblich bedroht, und betreibt nunmehr mit einem befreundeten Facharzt vergeblich die Unterbringung des Vaters nach PsychKG.
Der Vater hat mittlerweile angekündigt, dem Gutachter das Handwerk zu legen und sich mit zahlreichen Betroffenen zusammen getan, die zum Teil in dem Termin anwesend sein werden.
Scheint ein interessanter Prozess zu werden.
Hier das passende Podcast von RTL:
